Immer öfter stellt man sich die Frage, was die Autonomie Südtirols wert ist, wenn fast alle autonomen Kompetenzen vom Zentralstaat in Frage gestellt werden. Zusätzlich zum Zentralstaat zweifeln auch noch die zuständigen Beamten im Land selber, ob und wie weit das Land selber befugt ist, Sachbereiche eigenständig zu regeln.Bevor in Südtirol eigene Gesetze erlassen werden, pflegen die zuständigen Politiker und Beamten in Rom nachzufragen, wie weit man gehen darf.
So hat man bei den viel umstrittenen Geburtenabteilungen in den Bezirkskrankenhäusern nun schon seit Monaten auf ein Dekret aus Rom gewartet, um zu entscheiden, ob die Strukturen aufrecht erhalten bleiben können oder schließen müssen. Gelten die Parameter des Zentralstaates oder der Region / des Landes?
Ist die Autonomie nicht so viel wert, dass die in einem Bezirkskrankenhaus angebotenen Diensleistungen nicht unabhängig vom Zentralstaat bestimmt werden können?
Ebenso vergebliche Liebesmüh war die in den letzten Landtagswahlen versprochene Erhöhung der Mindestrente. Nicht dass es am Willen der Politiker gefehlt hätte: Die Zweifel, ob die Zuzahlungen zu den Mindestrenten den Sockelbetrag der Mindestrenten durch Minderungen des nationalen Fürsorgeinstitutes reduzieren würden waren so groß, dass die Erhöhung der Mindesrente in eine teilweise Übernahme von Wohnungskosten umgewandelt wurde. Mit dieser halbherzigen Lösung ist aber niemand zufrieden, weder die Mindesrentner noch die Politiker, welche durch soziale Maßnahmen die schwachen Einkommensschichten stützen möchten.